AGB

(1) Die Drip Trading GmbH (nachfolgend „Anbieter") erbringt für Auftraggeber Beratungs- und Optimierungsleistungen für Online-Präsenzen, insbesondere durch die Konzeption, Gestaltung, Entwicklung und Auswertung von A/B-Tests.
(2) Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Auftraggebern. Gegenstand und Umfang der vom Anbieter im Einzelfall zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
(3) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Anbieter ist berechtigt, einen Nachweis über die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers zu verlangen.
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots des Anbieters durch den Auftraggeber in Textform (z.B. per E-Mail) zustande.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang von E-Mails technisch gewährleistet wird.
(1) Der Kunde erkennt an, dass Handlungen innerhalb der vom Anbieter bereitgestellten Software, insbesondere das Betätigen von Bestätigungs-, Freigabe- oder Beauftragungsschaltflächen (nachfolgend "Bestätigungsaktionen"), rechtsverbindliche Willenserklärungen darstellen. Dies gilt insbesondere für Bestätigungsaktionen, die mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtsfolge der jeweiligen Handlung versehen sind.
(2) Bestätigungsaktionen im Sinne dieser Regelung umfassen unter anderem:
(3) Der Anbieter stellt sicher, dass der Kunde vor jeder verbindlichen Bestätigungsaktion in geeigneter Weise, insbesondere durch einen deutlich sichtbaren Hinweistext unmittelbar bei der jeweiligen Schaltfläche, über die Rechtsfolgen der Handlung informiert wird. Eine Bestätigungsaktion entfaltet nur dann Bindungswirkung, wenn ein solcher Hinweis zum Zeitpunkt der Bestätigung angezeigt wurde.
(4) Mit Durchführung einer Bestätigungsaktion gemäß Absatz (1) kommt eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter über den jeweiligen Leistungsgegenstand zustande. Dies schließt insbesondere die Pflicht zur Vergütung etwaiger kostenpflichtiger Leistungen ein.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Bestätigungsaktionen nur durch hierzu befugte Personen vornehmen zu lassen. Handlungen, die über den Zugang des Kunden vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, sofern er nicht nachweist, dass die Nutzung ohne sein Verschulden durch unbefugte Dritte erfolgte.
(6) Der Anbieter protokolliert sämtliche Bestätigungsaktionen mit Zeitstempel und Benutzerkennung. Diese Protokollierung dient als Nachweis der abgegebenen Willenserklärung. Der Kunde hat das Recht, Einsicht in die ihn betreffenden Protokolldaten zu verlangen.
(7) Ein Widerruf oder eine Anfechtung einer durch Bestätigungsaktion abgegebenen Willenserklärung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte oder angestoßene Leistungen sind ungeachtet eines Widerrufs zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Die Einhaltung von Leistungsfristen durch den Anbieter setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungszeit.
(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass Kommunikationen wie Videoanrufe und Meetings vom Anbieter zu Zwecken der Qualitätssicherung und Dokumentation aufgezeichnet werden können.
(1) Wünscht der Auftraggeber eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistungen, teilt er dies dem Anbieter in Textform mit.
(2) Der Anbieter prüft den Änderungswunsch und dessen Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan und unterbreitet dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot. Eine Leistungsänderung wird erst durch eine Einigung beider Parteien in Textform verbindlich.
(3) Änderungen an bereits freigegebenen oder laufenden Tests stellen einen Mehraufwand dar. Der Anbieter ist berechtigt, diesen Mehraufwand, sofern nicht anders vereinbart, mit einem Stundensatz von 100,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
(1) Das im individuellen Angebot vereinbarte monatliche Kontingent an Entwicklungs- und Designstunden (nachfolgend "Monatsstunden") stellt einen Durchschnittswert dar, der auf die Gesamtlaufzeit des Vertrags bezogen ist, und keinen festen Anspruch für jeden einzelnen Kalendermonat.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Monatsstunden im Einklang mit den Projektanforderungen, Prioritäten und der gemeinsamen Abstimmung der Parteien flexibel über die Vertragslaufzeit zu verteilen. In einem Zeitraum über das monatliche Kontingent hinaus erbrachte Stunden können mit einer geringeren Leistungserbringung in einem späteren Zeitraum verrechnet werden, sofern die insgesamt erbrachten Stunden, gemessen an der bisherigen Gesamtlaufzeit des Vertrags, nicht hinter den insgesamt vertraglich geschuldeten Stunden zurückbleiben.
(3) Der Anspruch des Kunden richtet sich auf das gesamte Stundenvolumen über die Vertragslaufzeit und nicht auf eine strikt monatliche Erbringung des vereinbarten Kontingents. Eine Abweichung vom monatlichen Kontingent in einzelnen Monaten stellt keine Vertragsverletzung dar, sofern die kumuliert erbrachten Stunden die kumulierte vertragliche Verpflichtung erreichen oder übersteigen.
(4) Der Anbieter wird dem Kunden auf Anfrage eine transparente Übersicht über die pro Monat und kumuliert erbrachten Stunden zur Verfügung stellen. Einwände gegen die Stundenverteilung sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer solchen Übersicht in Textform geltend zu machen; andernfalls gilt die Verteilung als genehmigt.
(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
(2) Vom Anbieter erstellte Arbeitsergebnisse (z.B. Test-Designs) sind vom Auftraggeber vor deren Implementierung zu prüfen und freizugeben. Mit der Freigabe in Textform übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für das freigegebene Arbeitsergebnis.
(1) Der Anbieter räumt dem Auftraggeber an allen im Rahmen dieses Vertrages erstellten urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht ein.
(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(3) Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge auszusetzen (Leistungsverweigerungsrecht). Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung bleibt hiervon unberührt.
(4) Sofern im individuellen Angebot leistungsabhängige Boni vereinbart wurden, werden diese bei Erreichen der definierten Meilensteine fällig. Die konkreten Meilensteine, Bonusbeträge und Messgrößen werden im individuellen Angebot festgelegt.
(1) Soweit die Leistungserbringung den Einsatz von Drittanbieter-Tools oder -Software erfordert (z.B. Testing-Tools, Analyseplattformen), trägt der Auftraggeber die Kosten für solche Tools, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Fehler, Ausfallzeiten oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter-Tools oder -Dienste verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen.
(1) Sofern im individuellen Angebot eine Leistungsgarantie vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Regelungen.
(2) Die konkreten Ziele, die Metrik zur Erfolgsmessung, der Betrachtungszeitraum sowie die Rechtsfolgen bei Nichterreichen des Ziels (Garantiefall) werden im individuellen Angebot festgelegt. Sofern nicht anders spezifiziert, wird der Gesamterfolg durch die Aufsummierung der relativen Uplifts derjenigen A/B-Tests berechnet, die als Gewinner gelten. Ein Test gilt als Gewinner, wenn er eine statistische Signifikanz von mindestens 80% nach frequentistischem Ansatz erreicht.
(3) Die Gültigkeit der Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten vollumfänglich nachkommt und keine Änderungen vornimmt, die die Erfolgsmessung beeinträchtigen könnten.
(4) Schränkt der Auftraggeber die Möglichkeit des Anbieters ein, Maßnahmen umzusetzen, die der Anbieter zur Erreichung des garantierten Ziels für erforderlich hält — einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einschränkung der Anzahl von Tests, die Verzögerung von Freigaben oder das Vorenthalten erforderlicher Zugänge oder Rückmeldungen —, verlängert sich der Garantiezeitraum um die Dauer einer solchen Einschränkung oder Verzögerung. Der Anbieter wird den Auftraggeber in Textform informieren, wenn eine solche Verlängerung erforderlich wird.
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt sind.
(1) Für die Leistungen des Anbieters gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit den nachfolgenden Maßgaben.
(2) Die Leistungen des Anbieters sind als Werkleistungen zu qualifizieren und bedürfen der Abnahme. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald das Arbeitsergebnis im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Die Freigabe gemäß § 6 (2) gilt als Abnahme.
(3) Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme in Textform anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
(4) Bei Mängeln hat der Anbieter das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
(5) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Abnahme. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß § 12 dieser AGB.
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Sofern im individuellen Angebot eine Mindestvertragslaufzeit (z.B. eine Proof-of-Concept-Phase) festgelegt ist, kann während dieser Zeit ordentlich gekündigt werden, jedoch wird die Kündigung erst mit Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam. Es gilt die im individuellen Angebot angegebene Kündigungsfrist; sofern keine angegeben ist, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu wahren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, das Logo des Auftraggebers zu Marketingzwecken als Referenz zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit in Textform widersprechen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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